
BGH bestätigt THC-Grenzwert
Rechtsprechung zum Cannabisgesetz nach wie vor unklar Im April 2024 sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss für Aufsehen: Die Richter entschieden, dass der Grenzwert für “nicht geringe Mengen” Cannabis weiterhin bei 7,5g THC liegt. Dies bedeutet, dass der Besitz dieser Menge an THC weiterhin als strafbar gilt, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024. Der Beschluss des BGH steht im Widerspruch zur Auffassung des Gesetzgebers, der im KCanG eine Anhebung des Grenzwerts für mitgeführtes Cannabis auf













