Hanf könnte in Deutschland bald ein ganz anderes Gewicht bekommen. Am 4. November 2026 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Regeln für Nutzhanf grundsätzlich lockern will. Die Drucksache 21/8942 trägt den Titel „Abbau bürokratischer Hürden für Nutzhanf“ – und genau darum geht es.
Nutzhanf steht heute unter Generalverdacht

Seit die Cannabisregeln 2024 in Kraft sind, gilt: Nutzhanf darf maximal 0,3 Prozent THC enthalten. Zusätzlich schreibt das Konsumcannabisgesetz eine umstrittene Missbrauchsklausel vor. Sie erlaubt den Umgang mit Nutzhanf nur, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Die Folge ist real: In Schleswig-Holstein wurden 2022 mehr als drei Hektar Nutzhanf beschlagnahmt, obwohl der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent lag. Die Branche schrumpft: 2022 bauten noch 889 landwirtschaftliche Betriebe Nutzhanf an, 2026 waren es nur noch 438.
Das will der Entwurf ändern
Der Gesetzentwurf packt fünf Punkte an: Erstens soll die Missbrauchsklausel gestrichen werden. Zweitens steigt der THC-Grenzwert von 0,3 auf 1 Prozent, auch für Zubereitungen. Drittens dürfen künftig alle landwirtschaftlichen Unternehmen Nutzhanf anbauen, viertens auch in geschlossenen Räumen. Fünftens wird das Verfüttern von Blättern und Blüten an Tiere ausdrücklich verboten. Hanf-Lebensmittel zum Rauschkonsum bleiben auch mit dem Entwurf verboten.
Der Landwirtschaftsausschuss hat die Kernpunkte bereits am 14. Oktober 2026 mit Sachverständigen beraten. Der Bauernverband unterstützt die Pläne, das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt: Nach einer Modellrechnung könnte eine Milchkuh, die täglich rund ein Kilogramm Nutzhanf frisst, einen toxikologischen Referenzwert um das 130-Fache überschreiten.
Nutzhanf ist nicht medizinisches Cannabis
Wichtig für die Einordnung: Nutzhanf ist ein landwirtschaftlicher Rohstoff. Medizinisches Cannabis fällt unter das Medizinalcannabisgesetz, bleibt verschreibungspflichtig und wird über die Apotheke abgegeben. Es wird unter anderem beim Tourette-Syndrom eingesetzt – allerdings nur in begründeten Einzelfällen, weil die Studienlage dünn ist. An dieser klaren Trennung ändert auch ein Grenzwert von 1 Prozent nichts.
Wie es weitergeht
Der Entwurf ist noch nicht beraten. Hanf kommt im Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vor, und nach Auszählung eines Sachverständigen fiel das Wort Nutzhanf bis Ende September in keinem einzigen Plenarbeitrag dieser Wahlperiode. Ob daraus ein Gesetz wird, entscheidet sich erst in den Ausschüssen.
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