Angriff auf die Legalisierung: Was die Innenministerkonferenz in Hamburg für Cannabis-Clubs bedeutet

19. Juni 2026

Die Innenminister von Bund und Ländern trafen sich diese Woche in Hamburg zur Frühjahrskonferenz – und Cannabis stand ganz oben auf der Agenda. Mit einem Antrag des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) werden gleich mehrere der bislang hart erkämpften Regelungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) angegriffen. Für Anbauvereinigungen und ihre Mitglieder könnte das spürbare Folgen haben.

IMK Hamburg 2026
IMK Hamburg 2026

Was ist die IMK – und warum ist sie relevant?

Die Innenministerkonferenz (IMK) ist das gemeinsame Gremium der 16 Landesinnenminister und des Bundesinnenministeriums. Ihre Beschlüsse sind zwar nicht bindend, haben aber großen politischen Einfluss darauf, welche Gesetze die Bundesregierung anpasst oder verschärft. Dieses Jahr findet die Frühjahrskonferenz unter Hamburger Vorsitz statt – mitten in einer aufgeheizten sicherheitspolitischen Debatte.

Tagesordnungspunkt 39: Der Cannabis-Angriff aus Hessen

Hessens Innenminister Poseck forderte auf der Konferenz gleich vier Verschärfungen auf einmal – und traf damit die gesamte Struktur der deutschen Cannabis-Teillegalisierung:

1. Öffentliches Konsumverbot Das Kiffen im öffentlichen Raum soll grundsätzlich verboten werden. Aktuell ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt – außer in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen tagsüber. Hessen argumentiert, der öffentliche Konsum sei innerhalb der EU „grundsätzlich verboten” und Deutschland weiche mit seinen Regelungen von der europäischen Linie ab.

2. Senkung der Besitzmengen Die erlaubten 25 Gramm in der Öffentlichkeit seien laut Poseck „viel zu hoch” und würden den Straßenhandel fördern. Hessen verweist darauf, dass 98,8 % aller Konsumenten mit ihrem Wochenbedarf die 25-Gramm-Grenze ohnehin nicht ausschöpfen – und schlussfolgert daraus, die Grenze auf eine niedrigere Menge abzusenken. Kritiker halten diese Logik für verdreht: Eine niedrigere Grenze trifft vor allem legale Konsumenten, nicht die organisierte Kriminalität.

3. Mehr Ermittlungsbefugnisse Seit Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, können bestimmte Ermittlungsinstrumente wie Telefonüberwachung oder Online-Durchsuchung nur noch eingeschränkt eingesetzt werden. Hessen und andere Innenminister fordern, das Strafprozessrecht entsprechend anzupassen.

4. Genehmigungsstopp für Anbauvereinigungen Das ist der für Cannabis Social Clubs (CSCs) brisanteste Punkt: Hessen fordert, die Empfehlung der Wissenschaftler, mehr Anbauvereinigungen zuzulassen, als „kontraproduktiv” abzulehnen – und stattdessen einen Genehmigungsstopp zu prüfen.

 

Das sagt die Wissenschaft dazu

Der Forschungsverbund EKOCAN, der im Auftrag der Bundesregierung die Auswirkungen des KCanG evaluiert, kommt im zweiten Zwischenbericht (März 2026) zu einem anderen Ergebnis:

  • Ein Anstieg des Konsums durch die Legalisierung ist nicht erkennbar
  • Der Schwarzmarkt wurde partiell zurückgedrängt
  • Die Auswirkungen auf Kinder- und Jugendschutz halten sich in vertretbaren Grenzen
  • Anbauvereinigungen haben ihr Potenzial bisher noch nicht entfaltet – weil zu wenige genehmigt wurden
  • Die Forscher empfehlen ausdrücklich, gesetzliche Hürden für CSCs zu senken, nicht zu erhöhen

Bis Ende Oktober 2025 waren bundesweit lediglich 366 Anbauvereinigungen genehmigt. In mehr als der Hälfte aller deutschen Kreise (218 von 400) gibt es bis heute keine einzige genehmigte Anbauvereinigung.

Was bedeutet das für Anbauvereinigungen wie den Cannabis Club Arnstadt?

Genehmigungen dauern bereits jetzt monatelang, bürokratische Hürden sind hoch, und die Regeln variieren von Bundesland zu Bundesland. Ein Genehmigungsstopp würde bedeuten: Kein Ausbau legaler Strukturen, ein gewaltiger Schub für den Schwarzmarkt, keine Verbesserung des legalen Zugangs für erkrankte Menschen und Genießer.

Der Cannabis Verband Deutschland (CVD) kritisiert die IMK-Initiative scharf: Die Forderungen ignorierten die bisherigen Evaluationsergebnisse und gefährdeten die Ziele des Gesetzes. Statt Verboten brauche Deutschland funktionierende legale Alternativen, bessere Verwaltungsverfahren und bundesweit einheitliche Regeln.

Die Linke nannte den Hessen-Vorstoß „wissenschaftsfeindlich”: „Die Forderungen ignorieren völlig die bisherigen Evaluationsergebnisse und gefährden akut den Jugendschutz und die Gesundheit der Bevölkerung”, so Ates Gürpinar, drogenpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag.

Fazit: Die Legalisierung steht unter Druck – aber noch nicht am Ende

Ob die IMK-Forderungen tatsächlich in Gesetzesänderungen münden, ist offen. Die Beschlüsse der Konferenz sind politische Signale, keine Gesetze. Aber sie zeigen: Der Wind dreht sich. Konservative Innenminister wollen die Cannabis-Teillegalisierung zurückdrehen – obwohl die Wissenschaft keinen zwingenden Anlass dafür sieht.

Für Anbauvereinigungen wie den Cannabis Club Arnstadt bedeutet das: Wachsam bleiben, die politische Debatte verfolgen und als legale, transparente Alternative zum Schwarzmarkt weiter sichtbar sein. Denn genau das – verlässliche, qualitätskontrollierte und gemeinschaftliche Versorgung – ist das Argument, das kein Innenminister entkräften kann.

 

Quellen:

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