Endlich Transparenz! Der DHV veröffentlicht die erste Übersicht genehmigter CSCs

14. April 2026

Seit dem 27. März 2026 gibt es sie endlich: die erste öffentliche Liste aller genehmigten Cannabis Social Clubs (CSCs) in Deutschland, veröffentlicht vom Deutschen Hanfverband (DHV). Ein historischer Schritt – und gleichzeitig ein Spiegel dafür, wie unterschiedlich die Bundesländer mit dem KCanG umgehen. Denn während die meisten Länder ihre Daten geliefert haben, fehlt(e) Thüringen in der Übersicht. Und das, obwohl die Behörden hier längst über alle nötigen Informationen verfügen.

 

Warum gibt es diese Liste überhaupt?

Das KCanG verbietet Anbauvereinigungen jede Form von Werbung. Kein Inserat, kein Hinweisschild, keine öffentliche Ankündigung. Viele Clubs dürfen nicht einmal ihre Abgabestelle oder ihr Angebot veröffentlichen – so streng legen manche Behörden das Werbeverbot aus.

Das Ergebnis: Tausende Menschen, die sich für eine Anbauvereinigung interessieren, finden schlicht keine. Gewerbetreibende, Anwohner und Nachbarn der Vereine sind genervt, weil täglich Cannabis-Interessierte auf der Suche nach den Vereinen in Ihren Läden stehen. Clubs die trotz legaler Abgabe nicht gefunden werden.

Stattdessen: Telemedizin und Schwarzmarkt boomen – während legale, kontrollierte Clubs im Verborgenen bleiben. Ob die Behörden sich damit ihrer tragenden Rolle bei der Förderung des Grau- und Schwarzmarktes bewusst sind ist fraglich.

Der DHV hat deshalb in allen Bundesländern (außer Niedersachsen, das eine eigene Veröffentlichung angekündigt hat) Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt – und die Ergebnisse nun erstmals öffentlich gemacht.

 

Was die Liste zeigt: Legale Clubs existieren – man muss sie nur finden lassen

Die Veröffentlichung macht deutlich: Es gibt genehmigte CSCs in Deutschland. Clubs, die legal anbauen, Qualität sichern und den Schwarzmarkt aktiv bekämpfen. Bisher war das für die meisten Konsumierenden unsichtbar.

Genau das ist das Problem. Wer einen legalen Club nicht findet, kauft woanders. Und „woanders” bedeutet: Schwarzmarkt, unbekannte Qualität, kein Jugendschutz. Die behördliche Praxis ist hier, mit Abstand der größte Treiber für den Schwarzmarkt.

Eine öffentliche Übersicht ist kein Luxus – sie ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass das KCanG überhaupt funktionieren kann.

 

 

Thüringen: Daten vorhanden – aber nicht gemeldet

In der aktuellen Liste fehlen noch vier Bundesländer: Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen.

Was im Fall Thüringen besonders auffällt: Die zuständigen Behörden haben die entsprechende Anfrage bereits am 18. Februar 2026 an die Thüringer CSCs versandt – und die Antworten erhalten. Die Daten liegen also vor.

Warum Thüringen sie trotzdem nicht an den DHV zurückgemeldet hat, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Für die betroffenen Clubs – darunter den Cannabis Club Arnstadt e.V. – bedeutet das: Sie bleiben unsichtbar. Potenzielle Mitglieder, die legal und sicher konsumieren möchten, finden sie nicht. Der Schwarzmarkt profitiert. Und das alles, obwohl die Behörden die Daten längst in der Hand halten.

Update: Zum Zeitpunkt (10.04.26) als dieser Artikel verfasst worden ist haben noch keine Daten aus Thüringen vorgelegen. Stand heute (14.04.26) sind die Daten offenbar beim DHV gemeldet und veröffentlicht worden.

 

Das Muster wiederholt sich: Thüringen bremst

Es ist kein Einzelfall. Thüringen fällt immer wieder dadurch auf, dass das KCanG zum Nachteil der Clubs ausgelegt wird:

  • Stecklinge werden als Cannabis behandelt – obwohl der Begriff „Setzling” im Gesetz gar nicht vorkommt
  • Mikrobiologische Grenzwerte werden an pharmazeutischen Standards orientiert – obwohl die naheliegenden Tabakwaren keinen vergleichbaren Regeln unterliegen
  • Genehmigungen ziehen sich hin, Auflagen häufen sich, Regeln werden intransparenter

Und jetzt: Daten, die längst vorliegen, werden nicht (oder stark verspätet) weitergegeben – mit dem Ergebnis, dass Thüringer Clubs in der bundesweiten Übersicht fehl(t)en.

Der Cannabis Club Arnstadt und andere Thüringer Clubs verstehen nicht, warum sie von Behörden als Problem behandelt werden – obwohl alle dasselbe Ziel verfolgen: den Schwarzmarkt bekämpfen, Qualität sichern, Jugendschutz stärken.

Wir stehen auf der gleichen Seite. Aber wir werden behandelt wie Gegner.

 

Was jetzt gefordert ist

Der DHV macht klar: Die Liste ist eine Momentaufnahme. Sie wird nicht laufend aktualisiert. Das eigentliche Ziel bleibt:

„Schluss mit dem Versteckspiel für CSCs!”

Was wir fordern:

✅ Thüringen meldet die vorliegenden Daten unverzüglich an den DHV (Erledigt!)

✅ Alle Bundesländer veröffentlichen laufend aktualisierte Listen genehmigter Clubs

✅ Das Werbeverbot wird gelockert – Clubs müssen sich vorstellen dürfen, Abgabestellen müssen auffindbar sein

✅ Behörden behandeln Clubs als Partner, nicht als Verdächtige

Cannabis Club Arnstadt: Wir sind da – auch wenn man uns nicht findet

Der Cannabis Club Arnstadt e.V. ist genehmigt, baut hochwertiges Cannabis an und steht für alles, wofür das KCanG gedacht war: Qualität, Kontrolle, Transparenz.

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