Hendrik Streeck ist seit Mai 2025 Drogenbeauftragter der Bundesregierung und hat der Süddeutschen Zeitung ein ausführliches Interview gegeben. Darin spricht er über den Druck der Tabaklobby, alarmierende Drogentotenzahlen und vor allem über die Zukunft des Cannabisgesetzes. Seine Aussagen haben es in sich: Der CDU-Politiker nennt die Bilanz der Legalisierung „problematisch” und fordert Korrekturen. Ein vollständiges Verbot lehnt er aber ausdrücklich ab. Wir fassen das Interview zusammen und ordnen die Aussagen ein.
Wer ist Hendrik Streeck und warum ist dieses Interview wichtig?
Hendrik Streeck wurde als Virologe während der Corona-Pandemie bundesweit bekannt. Im März 2025 zog er für die CDU in den Bundestag ein, im Mai 2025 wurde er zum Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen ernannt. In dieser Funktion ist er die zentrale Stimme der Bundesregierung, wenn es um Suchtprävention, Drogenpolitik und die Bewertung des Cannabisgesetzes geht.
Das Interview mit den SZ-Redakteuren Christina Berndt und Felix Hütten erschien kurz nachdem Streeck die neuen Drogentotenzahlen vorgestellt hatte und während die Bundesregierung an der Cannabislegalisierung rüttelt. Entsprechend groß war das Interesse an seiner Position.
Die Themen des Interviews im Überblick
Das Gespräch drehte sich um vier große Blöcke. Erstens beklagte Streeck massive Einflussnahme der Tabaklobby: Er werde „zermürbt” und „gestalkt”, auf Berliner Sommerfesten beobachte der Tabakverband genau, mit wem er rede, und in Onlineforen werde er als wissenschaftlich unseriös dargestellt. Besonders irritiert ihn, wenn die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft gemeinsam mit der Tabakwirtschaft Reisen für Bundestagsabgeordnete organisiert und zeitgleich gegen höhere Tabaksteuern kommuniziert. Für Streeck ist klar: Aus der Sorge um den Schwarzmarkt dürfe nicht folgen, dass Kriminelle mittelbar bestimmen, welche gesundheitspolitischen Maßnahmen der Staat ergreift. Das wäre ein Kniefall vor der Kriminalität.
Zweitens warb er eindringlich für eine Tabaksteuererhöhung. Rund 131.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland durch Tabakkonsum. Streeck verglich das mit einem täglich voll besetzten Jumbo-Jet, der vom Himmel fällt. Steuererhöhungen wirken nachweislich, insbesondere junge Menschen fangen seltener an zu rauchen, wenn die Preise steigen.
Drittens ging es um die Drogentoten. Im vergangenen Jahr starben 2.150 Menschen an den Folgen ihres Konsums illegaler Drogen, fast jeder vierte Drogentote war jünger als 30 Jahre. Streeck sagte, ihn erschüttere nicht die blanke Zahl, sondern dass wir es einfach hinnehmen. Der Zugang zu Drogen werde immer einfacher: Koks per Taxi, QR-Codes an Laternenmasten, gefälschte Medikamente im Netz. Der Dealer stecke heute im Smartphone.
Viertens kündigte er konkrete Maßnahmen an: Die Bundeszentrale für politische Bildung wird künftig gezielt über die Risiken von Crack und Kokain informieren, eine vergleichbare Aufklärung ist zu Vapes geplant, und gemeinsam mit den Landesgesundheitsministern wird ein nationales Frühwarnsystem entwickelt, das in Echtzeit erkennt, wenn neue Drogen auf den Straßen auftauchen. Auch das Konzept „Therapie statt Strafe” bezeichnete er als richtig guten Weg, wobei die Finanzierung noch ungeklärt ist.
Streecks Cannabis-Position: Die Kernaussagen im Detail
Der für Cannabis-Konsumentinnen und Konsumenten spannendste Teil des Interviews begann mit der Frage, wie Streeck zur Cannabislegalisierung steht, wo seine Partei diese doch am liebsten zurücknehmen will. Seine Antwort fiel differenzierter aus, als man es von einem CDU-Politiker erwarten würde.
Nicht nach Lagern bewerten, sondern nach Folgen
Streeck stellte gleich zu Beginn klar: Man sollte die Cannabislegalisierung nicht nach politischen Lagern bewerten, sondern nach ihren tatsächlichen Folgen. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, denn sie öffnet die Tür für eine sachliche Debatte statt eines rein ideologischen Rückabwicklungs-Kurses.
Allerdings fällt seine Bilanz der Legalisierung bislang „problematisch” aus. Er nannte vier konkrete Kritikpunkte. Erstens sei die Strafverfolgung komplizierter geworden, weil legale und illegale Herkunft von Cannabis schwerer voneinander zu unterscheiden sind. Zweitens sei beim Medizinalcannabis ein Markt entstanden, der mit einer sorgfältigen medizinischen Behandlung oft wenig zu tun hat. Drittens schaffe der private Eigenanbau neue Möglichkeiten für den Schwarzmarkt. Und viertens, und das wiegt für ihn am schwersten, sieht er den Jugendschutz gefährdet.
Jugendschutz als zentrales Argument
Besonders deutlich wurde Streeck beim Thema Frühintervention. Früher konnten Jugendliche, die mit Cannabis aufgegriffen wurden, in Beratung oder Präventionskurse vermittelt werden. Diese Möglichkeit ist an vielen Stellen weggebrochen, weil der Konsum für Erwachsene legal geworden ist. Damit verliere man junge Menschen genau in dem Moment, in dem man ihren weiteren Konsum noch verhindern könnte. Seine Schlussfolgerung: Deshalb müssen wir das Gesetz korrigieren.
Fünf Millionen Konsumenten: Ein Verbot ist unrealistisch
Auf die direkte Frage, ob er die Legalisierung also auch zurückdrehen wolle, antwortete Streeck mit einer klaren Absage an ein Komplett-Verbot. Fünf Millionen Erwachsene konsumieren regelmäßig Cannabis. Diese Realität lasse sich nicht einfach ausblenden. Ein vollständiges Verbot halte er weder für politisch realistisch noch für die entscheidende Frage. Man müsse die offenkundigen Fehlentwicklungen korrigieren. Wörtlich sagte er: Es geht nicht um eine symbolische Rolle rückwärts, sondern um eine Regelung, die in der Praxis funktioniert.
Das ist die vielleicht wichtigste Passage des Interviews: Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung erkennt an, dass die Legalisierung eine Realität geschaffen hat, die sich nicht einfach zurückdrehen lässt. Statt einer Rückkehr zum Verbot schwebt ihm eine Nachbesserung des bestehenden Gesetzes vor.
Was heißt „korrigieren” konkret?
Konkrete Gesetzesvorschläge blieb Streeck im Interview schuldig. Das hat auch mit seiner Rolle zu tun: Auf den Hinweis der SZ, er sage oft „man müsste”, obwohl er doch an entscheidender Stelle sitze, räumte er offen ein, dass er als Drogenbeauftragter selbst kein Budget hat und keine Gesetze anstoßen kann. Er könne Probleme sichtbar machen, Konzepte entwickeln, Ressorts zusammenbringen und politischen Druck erzeugen. Die eigentliche Gesetzgebung liegt beim Bundestag und der Bundesregierung.
Aus seinen Aussagen lässt sich aber ableiten, in welche Richtung die Korrekturen gehen könnten: strengere Regeln für den Medizinalcannabis-Markt, Maßnahmen gegen das Abzweigen von Eigenanbau in den Schwarzmarkt und neue Wege, um Jugendliche trotz Legalisierung wieder in Beratung und Prävention zu bekommen. Die Bundesregierung arbeitet nach seinen Worten bereits ressortübergreifend an einem Maßnahmenbündel.
Einordnung: Was sagen die Daten zur Cannabis-Bilanz?
Streecks Kritik an der Legalisierung steht im Kontrast zu ersten wissenschaftlichen Auswertungen. Das Robert Koch-Institut stellte Anfang Juli 2026 auf Basis der BIÖG-Daten fest, dass ein Jahr nach der Teillegalisierung weder weibliche noch männliche Jugendliche mehr Cannabis konsumieren. Bei den 18- bis 25-Jährigen stieg der Konsum zwar an, dieser Anstieg reiht sich aber in einen Trend ein, der bereits seit 2008 besteht und damit unabhängig vom Cannabisgesetz verläuft. Auch die offizielle Begleiterhebung Ekocan im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums konnte nicht feststellen, dass das Cannabisgesetz einen Anstieg der Konsumentenzahlen verursacht hat.
Gleichzeitig ist unbestritten, dass die Strafverfolgungsbehörden vor neuen Herausforderungen stehen und der Medizinalcannabis-Markt seit der Liberalisierung stark gewachsen ist. Die Debatte über die richtige Balance zwischen Regulierung und Freiheit ist damit voll im Gange. Fest steht: Ein offizieller Todesfall infolge des Konsums von Cannabisblüten ist nicht bekannt, während die 2.150 Drogentoten des Jahres 2025 fast ausschließlich auf harte Drogen, Medikamente und Mischkonsum zurückgehen.
Was bedeutet das für Konsumenten und Anbauvereinigungen?
Für erwachsene Cannabis-Konsumentinnen und Konsumenten bringt das Interview eine wichtige Botschaft: Ein komplettes Verbot steht nach Aussage des Drogenbeauftragten nicht zur Debatte. Wer heute legal konsumiert oder in einer Anbauvereinigung organisiert ist, muss nicht fürchten, dass die Legalisierung über Nacht abgeschafft wird.
Gleichzeitig zeigt das Interview, dass die Branche unter Beobachtung steht. Anbauvereinigungen sind gut beraten, ihre Arbeit professionell, transparent und mit klarem Fokus auf Jugend- und Gesundheitsschutz zu gestalten. Genau das ist der Ansatz von Cannabis Club Arnstadt e.V.: legaler Anbau mit klaren Regeln, Aufklärung statt Verharmlosung und Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Wer sich in einem seriösen Verein organisiert, ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems, das Streeck beschreibt.
Auch das Argument der weggebrochenen Frühintervention bei Jugendlichen verdient Aufmerksamkeit. Hier können Vereine und Verbände aktiv werden, indem sie Aufklärungsarbeit unterstützen und Präventionsangebote mittragen, statt sie zu blockieren.
Politische Einordnung: Warum der Zeitpunkt kein Zufall ist
Streeck meldet sich wenige Wochen vor der Wiederaufnahme des parlamentarischen Sitzungsbetriebs nach der Sommerpause zu Wort. Im Gesundheitsausschuss des Bundestags liegt die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes, die seit dem Frühsommer auf einen Abstimmungstermin wartet. Wer jetzt einen konkreten Forderungskatalog platziert, setzt die Agenda für die Beratungen im Herbst.
Innerhalb der Koalition ist die Linie dabei nicht einheitlich. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hatte die Legalisierung bereits früher als schädlich für den Jugendschutz bezeichnet. Auf der anderen Seite steht der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis, der die Teillegalisierung als „richtig, notwendig und gesundheitspolitisch verantwortbar” bezeichnete. Zwischen diesen Polen wird sich entscheiden, ob und wie das Gesetz im Herbst nachgebessert wird.
Wichtig zu wissen: Der Drogenbeauftragte hat kein Initiativrecht für Gesetze. Seine Aussagen sind ein politisches Signal an die Koalition und an den Gesundheitsausschuss. Änderungen am Konsumcannabisgesetz bräuchten einen Regierungsentwurf oder einen Antrag aus der Mitte des Bundestages und anschließend eine Mehrheit im Parlament. Bis dahin gelten die bekannten Regeln unverändert weiter, also 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm am Wohnsitz.
Was bedeutet das für Konsumenten und Anbauvereinigungen?
Für erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich durch das Interview zunächst nichts. Die erlaubten Besitzmengen und die Regeln für den Eigenanbau bleiben bestehen. Mittelbar könnten jedoch drei Bereiche betroffen sein, sollte Streecks Katalog Gesetz werden: strengere Kontrollen des Eigenanbaus, engere Regeln für Medizinalcannabis und Telemedizin sowie neue verbindliche Beratungsangebote für Jugendliche.
Für Anbauvereinigungen ist die Debatte ein zweischneidiges Schwert. Einerseits rückt der Eigenanbau in den Fokus, und eine Verschärfung könnte auch die Vereine treffen. Andererseits zeigt gerade die Arbeit der Clubs, dass legaler Cannabis mit Jugendschutz, Qualitätskontrolle und Prävention zusammengeht. Die Vereine sind das Gegenmodell zum Schwarzmarkt, den Streeck zu Recht kritisiert. Wer die Legalisierung nach ihren tatsächlichen Folgen bewerten will, wie Streeck es fordert, kommt an den Anbauvereinigungen nicht vorbei.
Quellenangaben


