Cannabis unter Beschuss: Was droht, wenn die AfD ans Ruder kommt

9. September 2026

Die AfD ist klar: Das Cannabisgesetz soll weg. Cannabis sei Sucht, keine Freiheit. Doch was würde das konkret bedeuten – für Konsumentinnen und Konsumenten, für Anbauvereinigungen und für die Cannabispolitik in Thüringen? Ein nüchterner Blick auf Positionen, rechtliche Hebel und politische Realitäten.

Die Position der AfD: Klare Ablehnung, null Konstruktives

Kein anderes großes Thema wird von der AfD so eindeutig und kompromisslos abgelehnt wie die Cannabis-Legalisierung. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 bezeichnet die Partei die Teillegalisierung als politischen Fehler, der rückgängig gemacht werden soll. Die Begründung: Cannabis führe zu schweren gesundheitlichen und psychischen Schäden – besonders bei Jugendlichen.

Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat die Partei in einem umfangreichen Wahlcheck analysiert und kommt zu einem vernichtenden Urteil: Das Cannabisgesetz lehne die AfD als „Förderung von Suchtverhalten” ab. Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe wolle man nicht fördern. Drug-Checking – also die Analyse von Substanzen zum Schutz der Konsumierenden – sei ebenfalls nicht erwünscht, da die AfD der Ansicht ist, „sehr viel sicherer ist jedoch der Konsum, der erst überhaupt nicht stattfindet.”

Was sagt die AfD selbst in offiziellen Antworten?

Auf die Frage des DHV, wie die Partei das Cannabisgesetz bewertet und ob sie Ermessensspielräume eher liberal oder restriktiv nutzen würde, antwortete die AfD ausdrücklich: Von der Anwendung restriktiver Regelungen dürfe ausgegangen werden.

Auf die Frage nach einer vollständigen Legalisierung mit Fachgeschäften war die Antwort eindeutig: „Die AfD-Fraktion lehnt eine weitere Liberalisierung der Drogenpolitik, demnach eine vollständige Legalisierung, ab.”

Eigene, konstruktive drogenpolitische Konzepte sucht man im Programm der Partei vergebens. Cannabis taucht im AfD-Wahlprogramm für die Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 nur im Kontext von Gewalt auf – als Substanz, unter deren Einfluss „hochaggressive Gewalttäter” stehen sollen.

Was die AfD als Landesregierung tun könnte

Das Cannabisgesetz (CanG) ist Bundesrecht. Kein Bundesland kann es allein abschaffen – auch nicht Thüringen. Doch das bedeutet nicht, dass eine AfD-Landesregierung machtlos wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Die Umsetzung des CanG liegt zu großen Teilen in der Hand der Länder. Und genau hier liegen die entscheidenden Hebel.

Vollzug bremsen: Das Bayern-Modell als Blaupause

Bayern hat seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes gezeigt, was möglich ist, wenn ein Land das Bundesgesetz zwar formal anerkennen muss, es aber mit allen bürokratischen Mitteln ausbremst. Genehmigungen für Anbauvereinigungen wurden in Bayern monatelang nicht erteilt – und erst erteilt, weil der rechtliche Rahmen die Behörden dazu zwang. Unmittelbar nach den ersten Genehmigungen kündigte die bayerische Landesregierung „engmaschige Kontrollen” an. In einem Fall erhielt eine zwangsweise genehmigte Anbauvereinigung nachträglich sogar eine Nutzungsuntersagung.

Eine AfD-Landesregierung in Thüringen könnte dieses Modell konsequent anwenden: lange Bearbeitungszeiten für Anträge, strenge und kleinteilige Prüfung jedes einzelnen Genehmigungsschritts, intensive Kontrollen nach der Zulassung und restriktive Auslegung aller Ermessensspielräume.

Bußgelder und Konsumverbote maximal ausschöpfen

Das CanG lässt den Bundesländern bei Bußgeldern und Konsumverboten erhebliche Spielräume. Eine AfD-Landesregierung könnte die höchstmöglichen Bußgeldsätze festsetzen, Konsumverbote auf Volksfesten, Parks und öffentlichen Veranstaltungen einführen und die Polizei anweisen, Verstöße konsequent zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen. Der Effekt wäre spürbar: Wer Cannabis legal konsumiert, täte das in einem Umfeld ständiger Kontrolle und mit erheblichem Bußgeldrisiko bei kleinsten Formfehlern.

Anbauvereinigungen: Genehmigungen verweigern oder verzögern

Die Erteilung von Erlaubnissen für Cannabis-Anbauvereinigungen nach § 11 des Konsumcannabisgesetzes liegt ausschließlich bei den Ländern und den von ihnen bestimmten Behörden. Eine AfD-Landesregierung könnte:

Die zuständigen Behörden personell so ausstatten – oder eben nicht ausstatten –, dass Bearbeitungszeiten ins Unendliche steigen. Formale Anforderungen maximal streng und kleinschrittig auslegen, sodass kaum ein Antrag beim ersten Mal vollständig durchkommt. Und nach erteilter Genehmigung regelmäßige und intensive Kontrollen durchführen, um beim kleinsten Verstoß reagieren zu können – bis hin zu einer Genehmigungsentziehung.

Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage im Bundestag klargestellt: Ihr liegen keine eigenen Erkenntnisse über die Genehmigungspraxis vor, da die Zuständigkeit vollständig bei den Ländern liegt. Ein AfD-regiertes Thüringen hätte in diesem Bereich faktisch freie Hand.

Landesbehörden und Strafverfolgung

Polizei und Staatsanwaltschaften in Deutschland unterstehen den Ländern. Eine AfD-Regierung könnte die Polizei anweisen, Cannabiskonsum besonders intensiv zu kontrollieren, Besitzmengen genau zu überprüfen und auch bei geringen Überschreitungen konsequent zu ahnden. Da die Strafverfolgung für konsumnahe Cannabisdelikte ebenfalls Ländersache ist, wäre auch hier eine deutlich härtere Gangart möglich – ohne dass der Bund eingreifen könnte.

Was die AfD auf Bundesebene tun könnte

Das CanG abschaffen: Nur mit Koalitionspartner möglich

Eine vollständige Abschaffung des Cannabisgesetzes ist nur auf Bundesebene möglich – und setzt eine Bundestags-Mehrheit voraus. Doch hier wird es für die AfD schwierig: Alle anderen Parteien schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD bei gemeinsamen Gesetzgebungsprojekten aus. Eine Rückabwicklung des CanG wäre im Bundestag nur mit den Stimmen der AfD möglich – ein Szenario, das die Union aus politischen Gründen aktiv vermeidet.

Stand Mitte 2026 regiert eine Koalition aus CDU/CSU und SPD in Berlin. Die SPD hat in den Koalitionsverhandlungen eine vollständige Rücknahme verhindert. Stattdessen wurde eine ergebnisoffene Evaluierung vereinbart – eine Kompromissformel, die das Gesetz vorerst erhält, aber unter Beobachtung stellt.

Bundesrat: Einfluss über die Länderkammer

Wenn die AfD in genügend Bundesländern mitregierte, könnte sie über den Bundesrat Einfluss auf die Bundespolitik nehmen – etwa durch Initiativen zur Verschärfung des CanG oder zur Einschränkung der Anbauvereinigungen auf Bundesebene. Derzeit ist die AfD jedoch in keinem Bundesland Regierungspartei – auch in Thüringen bildet seit der Landtagswahl 2024 eine CDU-geführte Koalition die Landesregierung.

Die Situation in Thüringen konkret

In Thüringen ist die AfD zwar stärkste Fraktion im Landtag mit 32 Sitzen und verfügt über eine Sperrminorität – regiert aber nicht. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke ist eine der lautesten Stimmen gegen die Cannabis-Legalisierung innerhalb der Partei.

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist seit dem 1. Juli 2024 für die Bearbeitung von Anträgen auf Anbauvereinigungen zuständig. Solange nicht die AfD die Landesregierung stellt, gilt dort die aktuelle Rechtslage vollumfänglich. Cannabis-Anbauvereinigungen können Anträge stellen und – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – Genehmigungen erhalten.

Sollte die AfD jedoch nach einer künftigen Landtagswahl in Thüringen in eine Regierungsverantwortung gelangen – ob als Mehrheitspartei oder als Koalitionspartner – wären die oben beschriebenen Bremsmanöver auf Landesebene unmittelbar anwendbar. Genehmigungsverfahren könnten sich massiv verlangsamen, bestehende Vereinigungen unter Dauerdruck geraten.

Was eine Rücknahme des CanG rechtlich bedeuten würde

Entschädigungsansprüche für Anbauvereinigungen

Rechtliche Fachleute weisen darauf hin, dass ein vollständiges Verbot der Anbauvereinigungen faktisch einer Enteignung gleichkäme. Clubs, die auf Grundlage der siebenjährigen Genehmigungen erhebliche Investitionen getätigt haben – Räumlichkeiten, Ausstattung, Anlagen –, hätten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Das würde den Steuerzahler erheblich belasten.

Rückkehr zur Kriminalisierung der Konsumenten

Eine vollständige Rücknahme würde zur Rechtslage vor dem 1. April 2024 zurückführen: Besitz jeglicher Menge wäre wieder strafbar nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Folgen wären konkret: Einträge im Führungszeugnis, Berufsauswirkungen, erneute Kriminalisierung von Millionen Erwachsener und massive Belastung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Der EKOCAN-Evaluierungsbericht zeigt, dass seit der Legalisierung Cannabis-bezogene Strafdelikte deutlich zurückgegangen sind und sich Ressourcen für die Strafverfolgung echter Kriminalität freigesetzt haben. Eine Rekriminalisierung würde diesen Effekt vollständig umkehren.

Was das für den Cannabis Club Arnstadt bedeutet

Für den Cannabis Club Arnstadt e.V. gilt: Solange das Cannabisgesetz in Kraft ist und Thüringen nicht von der AfD regiert wird, arbeitet der Verein auf einer soliden, legalen Grundlage. Die Genehmigung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Anspruch der Mitglieder auf eine transparente und sichere Versorgung sind gesichert.

Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die derzeit in Thüringen regierende CDU im Kontext Cannabis sehr ähnliche Positionen vertritt wie die AFD. Das führt bereits jetzt zu zahlreichen, vermutlich politisch motivierten, Behinderungsmaßnahmen gegenüber Anbauvereinigungen in Thüringen.

Gleichzeitig macht dieser Artikel deutlich, warum es wichtig ist, die politische Entwicklung im Blick zu behalten. Anbauvereinigungen sind keine isolierten Betriebe – sie stehen im Mittelpunkt einer politischen Auseinandersetzung darüber, wie Deutschland mit Cannabis umgeht.

Wer Mitglied in einer Anbauvereinigung ist oder werden möchte, unterstützt aktiv ein Modell, das für Transparenz, Qualität und Entkriminalisierung steht – und das sich als Alternative zum Schwarzmarkt bewiesen hat.

Fazit: Verbote auf dem Papier, Bremsen in der Praxis

Die AfD kann das Cannabisgesetz nicht allein abschaffen – dafür fehlen ihr die parlamentarischen Mehrheiten auf Bundesebene. Aber eine AfD-Landesregierung könnte das Leben von Konsumenten und Vereinigungen erheblich schwerer machen: durch bürokratische Hürden, Dauerkontrolle und maximale Ausschöpfung aller Restriktionsspielräume.

Das Beispiel Bayern zeigt, dass diese Hebel real und wirksam sind. Für Anbauvereinigungen in Thüringen – wie den Cannabis Club Arnstadt – wäre eine veränderte Regierungslage im Freistaat ein ernstes Risiko, auch wenn das Bundesgesetz zunächst formal Bestand hätte.

Die politische Teilhabe beginnt deshalb nicht nur bei der Bundestagswahl – sie beginnt bei jeder Landtagswahl.

 


Dieser Artikel dient der politischen Information und spiegelt ausschließlich recherchierte und öffentlich dokumentierte Positionen wider.

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