Die teilweise Legalisierung von Cannabis sollte eigentlich mehr Rechtssicherheit bringen, den Schwarzmarkt eindämmen und Konsum in kontrollierte Bahnen lenken. Doch in Bayern zeigt sich immer wieder: Zwischen bundesgesetzlicher Erlaubnis und der Realität vor Ort klafft eine große Lücke. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des Cannabis-Clubs Buds Collective e.V. aus Grafenwöhr in der Oberpfalz, über den der BR berichtet.
Dort wurde die geplante Cannabis-Ausgabe an Mitglieder vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gestoppt – nicht zum ersten Mal, dass ein bayerischer Club an der Behördenpraxis scheitert.
Was ist in Grafenwöhr passiert?
Der Cannabis-Club Buds Collective e.V. wollte seinen Mitgliedern erstmals legal Marihuana austeilen. Kurz vor der geplanten Ausgabe intervenierte jedoch das LGL und teilte dem Vorstand mit, dass er sich bei einer Ausgabe strafbar machen würde.
Die Begründung:
- Laut Konsumcannabisgesetz (KCanG) darf Cannabis ausschließlich innerhalb des „befriedeten Besitztums“ der Anbauvereinigung ausgegeben werden.
- Der Verein nutzte jedoch eine Ausgabestelle in Grafenwöhr, die aus Sicht der Behörde nicht zulässig ist.
- Das LGL verwies auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 500 und 30.000 Euro.
Der Clubvorstand bezeichnet das Vorgehen als „Behördenwillkür“, da ihm aus seiner Sicht alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
Bayern und die Cannabis-Clubs: Formal erlaubt, praktisch blockiert
Der Fall Grafenwöhr ist kein Einzelfall. In Bayern gibt es zwar inzwischen mehrere zugelassene Cannabis-Clubs – etwa acht an der Zahl –, doch:
- Keiner konnte bisher dauerhaft legal Cannabis an Mitglieder ausgeben.
- Immer wieder greifen Behörden mit unterschiedlichen Begründungen ein.
Ein prominentes Beispiel ist der Club „Franken Cannabis“ in Buttenheim (Oberfranken)
- Der Verein hatte als erster in Bayern Cannabis abgegeben.
- Kurz darauf stoppte die Baubehörde die Ausgabe:
- Die Abgabe von Konsumcannabis aus einer als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigten Immobilie verstoße gegen Baurecht.
- Nach einer juristischen Niederlage gab der Verein schließlich auf.
Damit zeigt sich ein klares Muster:
Formell ist die Gründung von Clubs und der Anbau nach KCanG möglich – praktisch wird die Umsetzung immer wieder über Baurecht, Auslegungsfragen und Zuständigkeitskonflikte blockiert.
Politischer Hintergrund: Bayerns restriktiver Kurs
Die bayerische Staatsregierung hat die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung von Cannabis von Anfang an scharf kritisiert. Mehrfach wurde öffentlich betont, dass man die neuen Möglichkeiten „so weit wie möglich einschränken“ wolle.
Das zeigt sich auch in der Praxis:
- Clubs werden formal zugelassen,
- aber bei der konkreten Umsetzung – Ausgabestelle, Nutzung von Gebäuden, Auslegung des „befriedeten Besitztums“ – werden die strengstmöglichen Hürden aufgebaut.
- Behörden weisen auf rechtliche Risiken hin, noch bevor tatsächliche Anordnungen erfolgen, was faktisch eine Abschreckungswirkung hat.
In Grafenwöhr waren am geplanten Ausgabetag sogar Mitarbeiter des LGL und die Polizei vor Ort, um zu kontrollieren, dass keine Cannabis-Ausgabe stattfindet.
Sonderfall Sachsen: Kooperative Behörden, getrennter Anbau
Spannend ist, dass Buds Collective e.V. einen Teil der Auflagen kreativ zu lösen versucht:
- Der Anbau der Pflanzen findet im benachbarten Sachsen statt.
- Dort, so der Club, seien die Behörden deutlich kooperativer.
- Die Landesdirektion Sachsen hat die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis nach dem KCanG erteilt.
Das LGL in Bayern verweist dabei auf eine in § 33 KCanG definierte besondere Konstellation, aus der sich verschiedene Zuständigkeiten ergeben.
Gleichzeitig betont die Behörde, man habe lediglich auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen – also (formal) keine direkten Verbote ausgesprochen, aber doch klar signalisiert, dass eine Ausgabe in Bayern als rechtswidrig angesehen werden könnte.
Was bedeutet das für Cannabis-Politik und Praxis?
Der Fall Grafenwöhr macht mehrere Konfliktlinien deutlich:
- Bundesrecht vs. Länderpraxis
- Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Anbauvereinigungen und Clubs.
- Die konkrete Umsetzung hängt aber stark vom politischen Willen der Länder und der Auslegung einzelner Behörden ab.
- Rechtssicherheit vs. Abschreckung
- Clubs, die legal und transparent arbeiten wollen, geraten in eine Grauzone.
- Ständige Drohungen mit Bußgeldern und formale Einwände führen dazu, dass viele Initiativen verunsichert oder ganz entmutigt werden.
- Schwarzmarkt vs. kontrollierte Abgabe
- Wenn legale Angebote blockiert werden, bleibt für Konsument:innen oft nur:
- Schwarzmarkt
- Eigenanbau (nicht für jeden praktikabel)
- Damit werden zentrale Ziele der Legalisierung – Qualitätskontrolle, Jugendschutz, Entkriminalisierung – unterlaufen.
- Wenn legale Angebote blockiert werden, bleibt für Konsument:innen oft nur:
Wie geht es in Grafenwöhr weiter?
Trotz der Blockade will der Club in Grafenwöhr nicht aufgeben:
- Es ist ein neuer Ausgabeversuch angekündigt.
- Der Verein will gesetzeskonform Cannabis an seine Mitglieder ausgeben und ist bereit, die rechtlichen Spielräume auszuloten.
Ob das gelingt, hängt davon ab,
- wie Gerichte die engen Auslegungen von „befriedetem Besitztum“ und Ausgabestellen beurteilen,
- und ob sich der politische Kurs in Bayern langfristig verändert oder verhärtet.
Warum der Fall wichtig ist – auch über Bayern hinaus
Der Streit um die Cannabis-Ausgabe in Bayern ist mehr als eine regionale Besonderheit. Er steht exemplarisch für zentrale Fragen der deutschen Cannabis-Politik:
- Darf ein Bundesland durch maximale Strenge ein Bundesgesetz faktisch aushebeln?
- Wie viel Rechtssicherheit brauchen Cannabis-Clubs, um ihre Rolle überhaupt sinnvoll erfüllen zu können?
- Und wie glaubwürdig ist eine Legalisierung, wenn sie in manchen Ländern praktisch leerläuft?
Für Konsument:innen, die legal, kontrolliert und verantwortungsvoll Cannabis beziehen möchten, sendet der bayerische Kurs ein klares, aber problematisches Signal:
Die Theorie der Legalisierung ist da – die Praxis lässt auf sich warten.


