Rechtsprechung zum Cannabisgesetz nach wie vor unklar
Im April 2024 sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss für Aufsehen: Die Richter entschieden, dass der Grenzwert für “nicht geringe Mengen” Cannabis weiterhin bei 7,5g THC liegt. Dies bedeutet, dass der Besitz dieser Menge an THC weiterhin als strafbar gilt, auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024.
Der Beschluss des BGH steht im Widerspruch zur Auffassung des Gesetzgebers, der im KCanG eine Anhebung des Grenzwerts für mitgeführtes Cannabis auf 25g Cannabis für Erwachsene vorgesehen hatte. Der Gesetzgeber begründete dies mit einer veränderten Risikobewertung von Cannabis.
Die Entscheidung des BGH hat scharfe Kritik von Experten und Politikern hervorgerufen. Sie bemängeln, dass die Richter den Willen des Gesetzgebers missachten und die Rechtslage unnötig komplizieren.
Wie sind 7,5g als nicht geringe Menge zu bewerten?
Am besten erschließt sich das an einem kleinen Rechenbeispiel. Seit 1. April 2024 ist es jedem Erwachsenen erlaubt bis zu 25g Cannabis mit sich zu führen.
Laut Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium, welches sich auf Strafverfolgungsbehörden so wie den Zoll bezieht, liegt der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisblüten bei 14%. In unserem Beispiel mit 25g Cannabis und einem durchschnittlichem THC-Gehalt 14% ergibt sich damit, rein theoretisch, eine THC-Menge von 3,5g. Das hängt aber massiv vom THC-Gehalt der Blüten ab. So gibt es auch Cannabisprodukte wie Harz und Cremes die über einen THC-Anteil von 20% kommen.
Unklarheiten bei Cannabis bleiben auch in Thüringen
Der Beschluss des BGH hat zudem eine Reihe von Unklarheiten geschaffen. So ist es beispielsweise unklar, wie der Grenzwert von 7,5g THC angewendet werden soll, wenn es sich um Cannabisprodukte mit unterschiedlichen THC-Gehalten handelt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zum Cannabisgesetz in den kommenden Monaten auch in Thüringen weiterentwickeln wird. Möglicherweise wird der BGH seine Entscheidung in einem späteren Verfahren revidieren oder der Gesetzgeber wird gezwungen sein, das KCanG erneut zu ändern.
Fazit
Die Entscheidung des BGH zum THC-Grenzwert ist ein Rückschlag für die Cannabisreform in Deutschland. Die Rechtslage bleibt unklar und kompliziert. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber oder der BGH in naher Zukunft für mehr Rechtssicherheit sorgen werden.
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