Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum und Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legalisiert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Nutzung von Kleingartenanlagen in Thüringen.
Was sagt das Cannabis-Gesetz?
Das neue Cannabisgesetz erlaubt den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person, “sofern der Anbau nicht zu einem Ernteertrag von mehr als 50 Gramm getrockneter Blüten führt.” (§ 1 Abs. 3 BtMG). Der Anbau muss “in der Wohnung oder am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes” erfolgen.
Was gilt in Thüringen?
Der Thüringer Landesverband der Kleingärtner hat jedoch klargestellt, dass der Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen weiterhin verboten ist. Dies liegt daran, dass Kleingartenanlagen nicht als “Wohnung oder Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes” im Sinne des Gesetzes angesehen werden.
Situation im Ilm-Kreis
Auch im Ilm-Kreis gilt dieses Verbot. Die Pächter von Kleingärten in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden müssen sich daher beim Anbau von Cannabis und Hanf weiterhin an die Vorgaben der jeweiligen Pachtverträge und Kleingartenordnungen halten.
Cannabis in der Kleingartenanlage
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage komplex ist und sich jederzeit ändern kann. Es wird daher empfohlen, sich vor dem Anbau von Cannabis in einer Kleingartenanlage an die zuständigen Behörden zu wenden.
Zusätzliche Informationen:
- Tagesschau: “Cannabis-Anbau im Kleingarten bleibt weiter Illegal”: https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/ndr-cannabis-anbau-im-kleingarten-bleibt-weiter-illegal-100.html
- Bundesverband der Deutschen Kleingärtner, Gartenfreunde und Siedler e.V.: https://kleingarten-bund.de/