Manchmal braucht eine Stadt keine neue Idee. Manchmal reicht es, eine alte Idee noch einmal aufzuschreiben, ihr einen Stempel zu geben und so zu tun, als sei damit etwas passiert. Genau das läuft gerade in Darmstadt ab, und es ist so rund, dass man es kaum erfinden müsste.
Die Wissenschaftsstadt will den Konsum von Cannabis im und um das Merck-Stadion am Böllenfalltor verbieten. Der Magistrat hat die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung bereits beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung soll am 5. November abnicken. Kinder und Jugendliche sollen geschützt werden. Die Polizei soll endlich kontrollieren dürfen. Darmstadt atmet auf.
Kleiner Schönheitsfehler: Kiffen im Stadion ist schon verboten. Seit dem 1. April 2024. Per Bundesgesetz. Die Darmstädter Polizei hat das Besuchern schon im Oktober 2024 schriftlich mitgeteilt. Und der SV Darmstadt 98 kann über sein Hausrecht ohnehin entscheiden, dass niemand Cannabis mit ins Stadion nimmt.
Was die Stadt jetzt baut, ist ein zweites Verbot für etwas, das das erste Verbot bereits erledigt. Mehr Papier, mehr Abstimmung, mehr Verfahren. Und am Drehkreuz ändert sich nichts.
Was Darmstadt am Böllenfalltor ändern will
Die Gefahrenabwehrverordnung für das Stadion besteht seit 2002 und wurde zuletzt 2022 geändert. Sie erfasst auch Straßen und Wege rund um das Böllenfalltor.
Die geplante Neufassung soll ausdrücklich den Cannabiskonsum untersagen. Hinzu kommen Verbote für Drohnenflüge und sogenannte Schutzwaffen. Gleichzeitig sollen einzelne überholte Regelungen gestrichen werden, darunter das ausdrückliche Verbot von Fahrradketten und der Fahnenpass.
Die Überarbeitung ist deshalb nicht insgesamt sinnlos. Fragwürdig ist vielmehr, welchen zusätzlichen Nutzen ausgerechnet das Cannabis-Verbot im Stadion haben soll.
Oberbürgermeister Hanno Benz und Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey begründen es mit möglichen Gesundheitsgefährdungen für Kinder und Jugendliche. Außerdem sollen Landes- und Stadtpolizei den Konsum im Stadionumfeld überwachen können.
Das klingt nach einer neuen Befugnis. Im Stadion besteht das zugrunde liegende Verbot allerdings längst.
Das Cannabis-Verbot steht bereits im Bundesgesetz
Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes verbietet den öffentlichen Cannabiskonsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. Bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich liegt nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr vor.
Das Böllenfalltor fällt unter diese Regelung. Das ist nicht nur eine theoretische juristische Einordnung: Das Polizeipräsidium Südhessen schrieb am 9. Oktober 2024 in einem Fan-Infobrief ausdrücklich, dass der Cannabiskonsum im Merck-Stadion verboten ist und einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz darstellt.
Zusätzlich verwies die Polizei auf das Hausrecht des SV Darmstadt 98. Der Verein kann unabhängig davon entscheiden, ob Cannabis überhaupt mit ins Stadion gebracht werden darf.
Die Regeln waren also vorhanden. Die Polizei kannte sie. Die Fans wurden informiert. Trotzdem bekommt das Verbot jetzt noch eine kommunale Verpackung.
Was das zusätzliche Verbot tatsächlich bringt
Im Stadion selbst schafft die geplante Regelung kein neues Konsumverbot. Dort ist der öffentliche Konsum bereits untersagt. Auch in der gesetzlich definierten Sichtweite besteht schon ein Verbot.
Ein möglicher zusätzlicher Anwendungsbereich liegt im weiteren Stadionumfeld: Erfasst die kommunale Verordnung Straßen oder Wege außerhalb der bundesgesetzlichen Verbotszone, könnte sie dort zusätzliche Einschränkungen schaffen.
Deshalb wäre es zu pauschal, die gesamte Regelung als rechtlich wirkungslos abzutun. Entscheidend ist ihr räumlicher Geltungsbereich.
Auch außerhalb einer Sportstätte gilt jedoch bereits: In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist Cannabiskonsum verboten. Wer den Jugendschutz als Begründung anführt, sollte erklären, welche konkrete Schutzlücke darüber hinaus geschlossen werden soll.
Für das Stadion lautet die naheliegende Frage deshalb: Warum braucht eine bereits verbotene Handlung noch ein zweites Verbot?
Jugendschutz mit auffällig enger Auswahl
Nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau sind entsprechende allgemeine Einschränkungen für Tabak und Alkohol offenbar nicht vorgesehen. Offenbar geht davon, für Kinder und Jugendliche in Darmstadt, keine Gefahr aus.
Das ergibt ein bemerkenswertes Bild: Bier und Zigaretten bleiben von dieser Verschärfung unberührt. Ausdrücklich verboten werden soll hingegen eine Substanz, deren öffentlicher Konsum im Stadion ohnehin schon verboten ist.
Natürlich haben unterschiedliche Substanzen unterschiedliche gesetzliche Regeln. Trotzdem darf man fragen, warum die Stadt ausgerechnet die bereits untersagte Handlung als neue Jugendschutzmaßnahme präsentiert.
Das wirkt weniger wie das Schließen einer Schutzlücke als wie ein besonders öffentlichkeitswirksamer Stempel.
Mehr Bürokratie, aber welcher messbare Nutzen?
Für die Änderung werden Regelungen abgestimmt, Beschlüsse vorbereitet, politische Gremien befasst und neue Vorschriften veröffentlicht. Das bindet Arbeitszeit und öffentliche Ressourcen.
Eine belastbare Summe für die Kosten dieses Vorgangs liegt nicht vor. Ebenso lässt sich der Aufwand für die Cannabis-Klausel nicht einfach von der übrigen Überarbeitung trennen. Einen konkreten Betrag an verschwendetem Steuergeld zu nennen, wäre deshalb unseriös.
Die Kritik bleibt trotzdem berechtigt: Wo bereits Bundesrecht gilt, muss eine zusätzliche kommunale Regelung ihren Mehrwert erklären.
Ein weiteres Verbot sorgt nicht automatisch für bessere Kontrollen. Ein zusätzlicher Paragraf ersetzt weder Personal noch konsequente Durchsetzung. Wer im Stadion einen Joint anzündet, handelt schon heute rechtswidrig. Dafür musste das Rathaus nicht erst nachlegen.
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Quellenangaben
- Frankfurter Rundschau: Cannabis-Verbot am Böllenfalltor, Darmstadt ändert Stadionverordnung
- Frankfurter Allgemeine Zeitung: Darmstadt plant Cannabis-Verbot im Stadion am Böllenfalltor
- hessenschau: Cannabis-Verbot soll Lilien-Lethargie beenden
- DA.news: Neue Sicherheitsregeln für das Merck-Stadion geplant
- 90plus: Cannabis raus, Doppelhalter rein. Neue Regeln am Bölle
- Polizeipräsidium Südhessen: Fan-Infobrief zum Spiel SV Darmstadt 98 gegen 1. FC Köln, 9. Oktober 2024
- Cannabis-Verbot soll Lilien-Lethargie beenden


