Das KCanG wird sabotiert – und die Wissenschaft beweist es

19. April 2026

Zwei Jahre Konsumcannabisgesetz. Zwei Jahre Evaluation. Zwei Jahre Bürokratie, Schikane und politische Blockade. Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vom 1. April 2026 liegt vor – und er ist ein Spiegel, der der deutschen Politik zeigt, was sie falsch macht. Wer ihn ehrlich liest, versteht: Das Gesetz funktioniert dort, wo man es lässt. Und es scheitert dort, wo man es absichtlich ausbremst.

 

Thüringen: Clubs kämpfen – gegen wen eigentlich?

In Thüringen sind 77 Prozent der Landkreise ohne eine einzige genehmigte Anbauvereinigung. Das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis einer Behördenpraxis, die das KCanG systematisch zum Nachteil der Clubs auslegt.

Der Cannabis Club Arnstadt und andere Thüringer Clubs verstehen schlicht nicht, warum sie von Behörden als Problem behandelt werden – obwohl sie und die Behörden dasselbe Ziel verfolgen: den Schwarzmarkt bekämpfen, Qualität sichern, Jugendschutz stärken.

Wir stehen auf der gleichen Seite. Aber wir werden behandelt wie Gegner.

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Was ist EKOCAN – und was hat die Studie untersucht?

EKOCAN ist die gesetzlich vorgeschriebene, unabhängige wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Drei renommierte Forschungseinrichtungen – das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die Universität Tübingen und die Universitätsmedizin Düsseldorf – untersuchen seit 2024 die Auswirkungen der Teillegalisierung auf:

  • Kinder- und Jugendschutz
  • Allgemeinen Gesundheitsschutz
  • Cannabisbezogene Kriminalität und Schwarzmarkt

Der zweite Zwischenbericht basiert auf Daten bis März 2026. Der Abschlussbericht folgt 2028.

Die wichtigsten Ergebnisse – klar und deutlich

Kriminalität massiv gesunken: Cannabisbezogene Strafverfahren sind um 60 bis 80 Prozent zurückgegangen. Konsumierende werden nicht mehr kriminalisiert.

Schwarzmarkt schrumpft: Es gibt deutliche Hinweise, dass immer mehr Cannabis aus legalen Quellen stammt. Kriminologe Prof. Jörg Kinzig (Uni Tübingen): „Wir gehen davon aus, dass es zu einem Rückgang des Schwarzmarktes gekommen ist.”

Kein Anstieg des Jugendkonsums: Der Konsum unter Jugendlichen ist stabil oder leicht rückläufig. Die Risikowahrnehmung hat nicht abgenommen.

Eigenanbau wächst: Immer mehr Erwachsene bauen legal selbst an – mit bekannter Qualität, ohne Schwarzmarkt-Kontakt.

⚠️ Anbauvereinigungen entfalten ihr Potenzial nicht: Nur 3,5 Prozent der Konsumierenden beziehen Cannabis über einen Club. Das ist kein Versagen des Konzepts – sondern das Ergebnis gezielter Behinderung.

Die Union und die Fakten: Wer lügt hier eigentlich?

Trotz dieser klaren Studienergebnisse machen Unionspolitiker weiter Stimmung – mit Behauptungen, die der Wissenschaft direkt widersprechen.

CSU-Politiker Alexander Dobrindt behauptet, der Schwarzmarkt boome und das Gesetz sei ein „vollkommener Rohrkrepierer”. Die Studie sagt das Gegenteil.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Online-Verschreibungen einschränken – ohne legale Alternativen zu schaffen. Das Ergebnis: Wer kein Rezept mehr bekommt und keinen Club in der Nähe hat, kauft wieder schwarz. Das ist kein Gesundheitsschutz – das ist Schwarzmarktförderung.

Familienministerin Karin Prien (CDU) beklagt, dass Jugendliche seltener in Präventionsprogramme kommen. Ihr Lösungsansatz: mehr Strafverfolgung als Erziehungsmittel. Das ist kein Jugendschutz – das ist Kriminalisierung.

Was die Union verschweigt:

  • Das Verbot hat jahrzehntelang nicht funktioniert
  • Der Jugendkonsum ist gesunken – nicht gestiegen
  • Der Schwarzmarkt schrumpft – nicht wächst

Die Lösung heißt mehr legale Strukturen – nicht weniger

DENN – legale Strukturen bieten:

  • Transparenz
  • Steuereinnahmen
  • Arbeitsplätze
  • Soziale Teilhabe
  • Kontrolle

Wenn das Gesetz gegen den Gesetzestext ausgelegt wird: Das Stecklinge-Problem

Ein besonders absurdes Beispiel für die bundesweite Gängelung von Clubs ist die Frage der Stecklinge.

Das KCanG unterscheidet klar zwischen Stecklingen (§ 1 Nr. 6 KCanG) und Cannabispflanzen (§ 1 Nr. 8 KCanG). Stecklinge sind Vermehrungsmaterial – sie fallen nicht unter die Cannabisverbote des § 2 KCanG. Der Begriff „Setzling” taucht im Gesetzestext gar nicht auf.

Cannabis oder nicht? Eindeutige Definition im Gesetz

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen

“Keine Blütenstände oder Fruchtstände” klingt eindeutig? Trotzdem argumentieren einige Behörden und Kommentare mit einem eigens eingebrachten Begriff: Ein Steckling werde durch das Einpflanzen in Erde zum „Setzling” – und damit zur strafbaren Cannabispflanze.

Das ist rechtlich falsch. Fachanwalt Konstantin Grubwinkler (RGRA) stellt klar:

„Den Strafbarkeitsrahmen über den Wortlaut des Gesetzes hinaus zu erweitern, ist nicht nur materiell falsch, sondern ein rechtswidriger Verstoß gegen das Analogieverbot und das aus Art. 103 Abs. 2 GG folgende Bestimmtheitsgebot.”

Mit anderen Worten: Behörden, die Stecklinge als Pflanzen behandeln, handeln verfassungswidrig. Trotzdem werden Clubs und Händler damit konfrontiert – mit Razzien, Beschlagnahmungen und Strafbefehlen.

Pharmazeutische Grenzwerte für Hobbygärtner – ein Unding

Ein weiteres Beispiel für die unverhältnismäßige Behandlung von Anbauvereinigungen: Beprobungsgrenzwerte.

In Thüringen wird versucht, die mikrobiologischen Grenzwerte für Cannabis-Beprobungen an denen von Medizinalcannabis zu orientieren – also an pharmazeutischen Standards.

Das klingt nach Qualitätssicherung. Ist es aber nicht. Denn:

  • Tabakwaren – ebenfalls ein Genussmittel, das oft in Verbindung mit Cannabis geraucht wird – unterliegen keinen einheitlich festgelegten, strengen mikrobiologischen Grenzwerten wie Arzneimittel. Es gelten allgemeine Hygienestandards, die deutlich höhere Keimzahlen tolerieren.
  • Medizinalcannabis-Hersteller erreichen pharmazeutische Grenzwerte nur durch Bestrahlung und andere keimvernichtende Nachverarbeitungsschritte – Verfahren, die einer professionellen Industrie vorbehalten sind und die Qualität des Materials beeinflussen.
  • Von privaten Clubs mit Hobbygärtnern werden damit Standards verlangt, die selbst solvente Industriebetriebe nur mit erheblichem technischen Aufwand erfüllen können.

Das ist keine Qualitätssicherung. Das ist eine Verhinderungsstrategie – verkleidet als Gesundheitsschutz.

Nur in Thüringen – wirtschaftliche Erdrosselung als Vermeidungstaktik

 

Prävention als Falle: Wenn Aufklärung verboten wird

Das KCanG schreibt für jede Anbauvereinigung einen Präventionsbeauftragten vor. Eine sinnvolle Regelung – Clubs sollen ihre Mitglieder über Risiken aufklären und verantwortungsvollen Konsum fördern.

In Thüringen wurde daraus etwas anderes gemacht.

Die Behörden verlangen nicht einen, sondern zwingend zwei Präventionsbeauftragte pro Verein – obwohl das KCanG das nicht vorschreibt. Beide müssen eine kostenpflichtige Pflichtschulung absolvieren, die die Clubs aus eigener Tasche bezahlen müssen. Zusätzliche Kosten, zusätzlicher Aufwand, keine gesetzliche Grundlage.

Soweit noch nachvollziehbar. Was danach kommt, ist absurd:

Dieselben Behörden, die zwei ausgebildete Präventionsbeauftragte fordern, untersagen den Clubs gleichzeitig jegliche Präventionsarbeit.

Selbst Infobroschüren der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) – einer der renommiertesten Fachorganisationen Deutschlands – dürfen nicht ausgelegt werden. Die Begründung der Behörden: Präventionsmaterial spreche auch Menschen an, die bisher keine Konsumenten sind. Das sei unzulässige Werbung.

Das bedeutet im Klartext:

  • Clubs müssen Präventionsbeauftragte in teuren vorgeschriebenen Schulungen ausbilden und bezahlen
  • Clubs dürfen keine Prävention betreiben
  • Anerkannte Fachmaterialien zur Suchtprävention dürfen nicht ausgelegt werden

Prävention wird zur Pflicht erklärt – und gleichzeitig verboten.

Das ist kein Widerspruch aus Versehen. Das ist ein System, das Clubs zermürben soll: mit Kosten, die sie belasten, und Verboten, die ihre Arbeit sinnlos machen. Wer Prävention ernst nimmt, lässt Clubs Prävention betreiben. Wer das verhindert, will keine Prävention – er will Kontrolle.

 

Was ein wirklich gutes Cannabisgesetz leisten könnte

Der EKOCAN-Bericht empfiehlt ausdrücklich:

„Dem Gesetzgeber wird empfohlen, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen.”

Was konkret helfen würde:

Weniger Bürokratie – schnellere Genehmigungen, klare Regeln

Faires Werberecht – Clubs müssen sich vorstellen dürfen

Realistische Qualitätsstandards – keine pharmazeutischen Grenzwerte für Hobbygärtner

Klare Rechtssicherheit – keine willkürliche Auslegung gegen den Gesetzestext

Wenn Clubs fair behandelt werden, können sie liefern, was das Gesetz verspricht: Qualität, Kontrolle, Schwarzmarktverdrängung.

Cannabis Club Arnstadt: Sehr hochwertiges Cannabis – und trotzdem im Gegenwind

Der Cannabis Club Arnstadt e.V. baut hochwertiges Cannabis an – sorgfältig, kontrolliert, mit echtem Fokus auf Qualität und Sicherheit für unsere Mitglieder.

Wir tun genau das, was das KCanG von uns erwartet. Wir bekämpfen den Schwarzmarkt. Wir sind transparent. Wir sorgen für sichere, geprüfte Qualität. Wir bieten unseren Mitgliedern einen legalen, verantwortungsvollen Rahmen und zahlen Steuern.

Und trotzdem werden wir – wie viele andere Thüringer Clubs – mit unverhältnismäßigen Auflagen, falschen Gesetzesauslegungen und bürokratischen Hürden konfrontiert, die uns das Leben schwer machen.

Wir sind nicht das Problem. Wir sind die Lösung.

Das KCanG kann funktionieren – wenn man es lässt

Der EKOCAN-Zwischenbericht ist eindeutig: Die Teillegalisierung wirkt. Kriminalität sinkt. Schwarzmarkt schrumpft. Jugendkonsum steigt nicht.

Was nicht funktioniert, ist die Umsetzung – weil Teile der Politik und Behörden das Gesetz aktiv sabotieren. Mit falschen Behauptungen, unverhältnismäßigen Auflagen und Auslegungen, die dem Gesetzestext widersprechen.

Cannabis-Legalisierung funktioniert – wenn man Clubs als Partner behandelt, nicht als Feinde.

 

Quellen:

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