KCanG – Cannabis im privaten Rahmen selbst anpflanzen

April 14, 2024

Seit dem 1. April 2024 erlaubt das neue Cannabisgesetz den legalen Anbau von Cannabis für Erwachsene in Deutschland und damit auch in Thüringen. Dabei gelten allerdings einige wichtige Auflagen:

 

1. Cannabis für Private Haushalte in Thüringen:

  • Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen: Der private Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person ist für den Eigenkonsum erlaubt.
  • Höchstmenge: Die geerntete Menge an getrockneten Blüten darf nicht 50 Gramm überschreiten.
  • Kein Verkauf: Der Verkauf von selbst angebautem Cannabis ist nicht erlaubt.

 

Der Verkauf von Cannabis ist weiterhin nicht legal. Woher bekomme ich die Cannabis-Samen?

In Deutschland und damit auch in Thüringen, ist der Handel mit (THC-haltigen) Cannabisprodukten derzeit nicht gestattet. Daher haben auch Baumärkte wie Obi, Toom und Hornbach übereinstimmend klar gestellt, dass sie vorerst weder Samen noch Stecklinge in Ihr Sortiment aufnehmen werden. Ab 1. Juli soll es möglich sein sowohl Cannabis-Saatgut als auch Stecklinge über die Cannabis Vereine zu beziehen. Bis dahin ist es Privatpersonen nur Möglich Samen zur Aufzucht von Cannabis aus dem EU-Ausland zu beziehen. Das wird in den meisten Fällen bedeuten, dass man sie im Internet bestellt.

 

Auszug aus dem Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§4Umgang mit Cannabissamen

(1)Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zumunerlaubten Anbau bestimmt sind.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.

(3)Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt.

(4)Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführtwerden sollen, können in analoger Anwendung des § 2 Absatz 5 sichergestellt werden

 

2. Thüringer Cannabis-Social-Clubs & Cannabis Vereine:

  • Vereinsmitgliedschaft: Der Anbau und die Abgabe von Cannabis erfolgen ausschließlich in lizenzierten Cannabis Vereinen.
  • Erlaubnis und Auflagen: Die Clubs müssen strenge Auflagen erfüllen und bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
  • Mitgliederzahl: Ein Cannabisclub darf maximal 500 Mitglieder haben.
  • Abgabe: Cannabis-Vereine dürfen ihren Mitgliedern bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm (30 Gramm bei unter 21 Jährigen) pro Monat abgeben.
  • THC-Gehalt: Der THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis darf zur Abgabe an unter 21 Jährige in Thüringen nicht mehr als 10% betragen.
  • Jugendschutz: Minderjährige (unter 18 Jahre) dürfen weder Mitglieder in einem Cannabis-Club sein, noch Cannabis von Cannabisanbauvereinigungen erwerben.

 

3. Allgemeine wichtige Hinweise (nicht nur in Thüringen):

  • Verbot im Freien: Der Anbau von Cannabis im Freien ist in Wohngebieten und in der Nähe von Schulen und Kindergärten verboten.
  • Geruch: Der Cannabisanbau sollte so erfolgen, dass keine Geruchsbelästigung für Nachbarn entsteht.
  • Straftaten: Der Anbau von Cannabis für den illegalen Handel oder die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar.

 

Quellen