Aktueller Gesetzentwurf

14. Oktober 2023

  1. Erwachsene dürfen bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den persönlichen Gebrauch anbauen, und auch der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Anbau für den persönlichen Gebrauch in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften ist erlaubt.
  2. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist nicht mehr strafbar. Es soll möglich sein, monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis in den zugelassenen Vereinen zu erwerben.
  3. Es gibt ein Verbot von Werbung und Sponsoring für den Konsum von Cannabis und Anbauvereinigungen.
  4. Der Konsum von Cannabis ist in einem Schutzbereich von 250 Metern um den Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sporteinrichtungen verboten.
  5. Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur mit offizieller Genehmigung und unter strengen rechtlichen Bedingungen an Mitglieder für den persönlichen Gebrauch anbauen und verteilen. Es sollen bis maximal 500 Mitglieder erlaubt sein.
  6. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention im Zusammenhang mit Cannabis zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis zu reduzieren und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
  7. Das Gesetz erlaubt keinen öffentlichen Konsum von Cannabis.
  8. Das Gesetz erlaubt keine Einrichtung von Cannabis-Clubs, in denen der Konsum erlaubt ist.
  9. Das Gesetz zielt darauf ab, die Qualität und Sicherheit von in lizenzierten Geschäften verkauften Cannabisprodukten zu gewährleisten.
  10. Das Gesetz wird innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens umgesetzt, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für Verbraucher und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Bitte beachtet, dass dies nicht das aktuelle Recht, sondern der vorgesehene Gesetztesentwurf ist. Mehr Info hier.

Zum Entwurf hier.

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