Wir als lizensierte Anbauvereinigung dürfen wir, sobald verfügbar, pro Person und Kalendermonat Vermehrungsmaterial(Stecklinge und Samen) nach §20 KCanG an Mitglieder und Nichtmitglieder innerhalb unserer Liegenschaft abgeben.
Um den gesetzlichen Bestimmungen hier entsprechen zu können, kann daher das folgende Formular genutzt werden um uns bei Bedarf an Vermehrungsmaterial eine Nachricht zukommen zu lassen.
Da wir (noch) keine regulären Öffnungszeiten anbieten können, melden wir uns im Einzelfall mit möglichen Abholzeiten bei dir.
Unser verfügbaren Sorten und weitere Sorteninfos findest du HIER.
Anbauvereinigungen dürfen pro Person und Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge weitergeben.
Es handelt sich lediglich um Vermehrungsmaterial/Stecklinge KEIN genussfähiges oder erntefertiges Cannabis.
In Deutschland dürfen pro Person nur maximal 5 Stecklinge pro Monat erworben werden.
Bist du älter als 21 Jahre?