Wir sind eine Gruppe engagierter Menschen wohnhaft im Ilm-Kreis verschiedenster Professionen.
Mit dem heute (24.02.24) beschlossenen Cannabisgesetz stellen wir uns dem ambitionierten Ziel den Cannbiskonsum aus der Schmuddelecke heraus in eine saubere und legale Umgebung zu überführen. Dazu gehört Bildung und Wissensvermittlung rund um das Thema Sucht und wie man sie effektiv vermeiden kann ebenso wie den umsichtigen Umgang mit THC.
Unsere Vereinssatzung stellen wir Interessierten gern zur Einsicht zur Verfügung. Wir sind ein Verein der offen und transparent mit sich und dem Thema Cannabis umgeht.
Diese Transparenz leben wir nach außen und auch nach innen.
Kontaktiere uns bei Interesse gern per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei dir zurück.
Du möchtest Mitglied werden im Cannabisclub Arnstadt e.V.? Kein Problem! Lade ganz einfach unseren Mitgliedsantrag und die Beitragsordnung herunter, lies dir alles gut durch und sende uns (nur) den Antrag per Post an die angegeben Adresse oder per E-Mail zu.
Arnold Schwarzenegger
Der Bundestag hat am 24.02.24 die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sind zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal geworden.
Damit darf seit dem 1. April 2024 in ganz Deutschland legal Cannabis konsumiert werden. Es gibt dennoch einige Dinge zu beachten, die wir hier für euch sammeln.
Schön das du fragst! Trage dich einfach in unsere Interessensbekundung bzw. Vornamledung ein und du hast den ersten Schritt bereits getan.
Da das Land Thüringen bis 01.07.2024 Zeit hat um den Genehmigungsprozess für Cannabisclubs zu etablieren, können wir (und alle anderen Clubs) auch erst ab diesem Zeitpunkt den Antragsprozess zur Genehmigung starten. Haben wir als Cannabisclub die Genehmigung zum legalen Anbau von Cannabis informieren wir alle Interessenten mit Voranmeldung umgehend.
Wer sich vorher schon als aktives Mitglied einbringen möchte, dem möchten wir natürlich keine Steine in den Weg legen. Den Mitgliedsantrag könnt ihr dann auch ausgefüllt vor dem Stichtag schon an uns senden.
Derzeit kann jede natürliche Person ab 21 Jahren mit festem Wohnsitz in Deutschland Mitglied in unserem Verein werden. Dabei ist es egal, ob du aus Arnstadt, Ilmenau, Erfurt oder einem anderen Ort in Thüringen kommst – Hauptsache, du hast Interesse an unserer Sache.
Der Mitgliedsbeitrag in unserem Cannabisclub setzt sich aus 2 Komponenten zusammen.
Wir sind als Verein bereits eingetragen und nehmen aktiv Mitglieder auf. Bewirb dich also gern über unsere Voranmeldung.
Realistisch können wir ab Januar 2024 das erste Cannabis an unsere Mitglieder abgeben können.
Kurzgesagt: Wir leben in Deutschland.
Erläuterung: Das Cannabisgesetz (CanG) tritt ab 01.04.2024 in Kraft. Danach haben die Länder 3 Monate (bis 01.07.2024) Zeit das Gesetz bzw. dessen Umsetzung im eigenen Bundesland zu definieren. Darunter fällt auch wie Cannabisclubs künftig kontrolliert werden sollen, welche Auflagen sie zu erfüllen haben, welche Behörde die Kontrollen und Genehmigungsverfahren verantwortet.
Das heißt ab 01.07.2024 können die eingetragenen Cannabisvereine, insofern die bis dahin definierten Auflagen erfüllt werden, die Genehmigung zum Anbau von Cannabis beantragen. Die genehmigende Behörde hat dann maximal 3 Monate Zeit über diesen Antrag zu entscheiden. Ist der Antrag bewilligt, im schlimmsten Fall am 01.10.2024, darf der Verein ab diesem Zeitpunkt mit dem Anbau beginnen. Vorausgesetzt das Standort, Grow-Equipment, Cannabis-Saatgut und Manpower bereits vorhanden bzw. organisiert sind, könnte dann 3 bis 4 Monate später die erste Cannabis-Ernte eingefahren werden. Sprich ab Januar 2024 könnte die Ausgabe von Cannabis an die Mitglieder der Vereine beginnen.
Der beschriebene Weg ist nur eine Annahme auf Basis der bisher bekanntgewordenen Inhalte des Cannabisgesetzes. Wir als Cannabisclub Arnstadt e.V. suchen bereits seit Längerem aktiv den Kontakt zu den beteiligten Behörden und auch der Polizei um frühzeitig informiert zu sein. Etwaige Änderungen versuchen wir hier zeitnah zu berücksichtigen.
Einfach Antwort: Weil Sie das Gesetz noch nicht vollends gelesen haben.
Ab Juli dürfen Vereine eine Genehmigung zum Anbau von Cannabis beantragen. Das bedeutet NICHT das angebaut werden darf. Es bedeutet auch NICHT, dass Vereine die Genehmigung automatisch erhalten. Dafür müssen erhebliche Auflagen erfüllt sein, die derzeit noch gar nicht vollumfänglich bekannt sind. Es bedeutet ebenfalls NICHT das die Pflanzen wenige Tage nach dem setzen genussfertiges Cannabis abwerfen.
Somit können verlässliche Aussagen zum Zeitpunkt der ersten Abgabe erst nach erteilter Genehmigung getätigt werden.
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Die Regularien sind hier noch vage. Unser Ziel wird es aber sein folgende Produkte an unsere Mitglieder abgeben zu können: