Cannabis Social Club vs. Cannabis Verein: Wo liegt der Unterschied?

März 20, 2024

In Deutschland wird es mit der (möglichen) Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch im Jahr 2024 zwei Möglichkeiten geben, legal an Cannabis zu kommen:

  • Lizenzierte Fachgeschäfte: Hier kann man Cannabis in verschiedenen Formen und Sorten kaufen.
  • Cannabis Social Clubs (CSCs) oder Cannabis Vereine: Diese Vereine ermöglichen den gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis unter den Mitgliedern.

 

Oftmals werden die Begriffe “Cannabis Social Club” und “Cannabis Verein” synonym verwendet.

 

Dies ist jedoch nicht ganz korrekt, denn es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden Bezeichnungen:

  • Ursprung: Der Begriff “Cannabis Social Club” stammt aus Spanien, wo diese Vereine schon seit vielen Jahren existieren. In Deutschland hingegen hat sich der Begriff “Cannabis Verein” oder “Cannabis Club” etabliert.
  • Rechtsform: In Deutschland können CSCs sowohl als eingetragene Vereine (e.V.) als auch als eingetragene Genossenschaften (eG) gegründet werden.
  • Selbstverständnis: Manche CSCs (Cannabis Social Clubs) verstehen sich als politische Vereine, die sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzen. Andere wiederum sehen sich als reine Anbau- und Verteilungsgemeinschaften.

Sind wir “Cannabis Social Club Arnstadt” oder “Cannabisclub Arnstadt”?

Trotz dieser Unterschiede gibt es zwischen Verein und Social Club auch viele Gemeinsamkeiten:

  • Ziel: Sowohl CSCs als auch Cannabis Vereine ermöglichen ihren Mitgliedern den legalen Zugang zu Cannabis.
  • Anbau: In beiden Fällen wird das Cannabis gemeinschaftlich angebaut und an die Mitglieder verteilt.
  • Menge: Die Menge an Cannabis, die pro Mitglied angebaut und verteilt werden darf, ist in beiden Fällen gleich (bis zu 20 Gramm pro Monat).
  • Kontrollen: Sowohl CSCs als auch Cannabis Vereine unterliegen strengen Kontrollen durch die Behörden.

 

Fazit:

In Deutschland  und somit auch in Arnstadt, Ilmenau oder Erfurt gibt es zwischen einem beispielhaften “Cannabis Social Club Arnstadt e.V.” und einem “Cannabis Verein Arnstadt e.V.” rechtlich im Grunde keinen relevanten Unterschied. Beide Begriffe beschreiben Vereine, die ihren Mitgliedern den legalen und geordneten Zugang zu Cannabis ermöglichen. Die Entscheidung, ob man sich einem CSC oder einem Cannabis Verein anschließt, sollte daher eher nach den Grundsätzen und der Arbeitsweise des Cannabis Vereins abhängig gemacht werden.

Weitere Beiträge

Bundesgerichtshof zu Cannabisgesetz

BGH bestätigt THC-Grenzwert

Rechtsprechung zum Cannabisgesetz nach wie vor unklar Im April 2024 sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss für Aufsehen: Die Richter entschieden, dass der Grenzwert für “nicht geringe Mengen” Cannabis weiterhin bei 7,5g THC liegt. Dies bedeutet, dass der Besitz dieser Menge an THC weiterhin als strafbar gilt, auch nach

Weiterlesen »
Cannabis und Suchtberatung in Thüringen

Cannabis-Teillegalisierung: Erste Bilanz für die Drogen- und Suchtberatung

Die Teillegalisierung von Cannabis hat in den letzten Jahren zu einer intensiven Diskussion über die Auswirkungen auf den Drogenkonsum und die Suchtberatung geführt. Während viele Bedenken geäußert wurden, deuten die bisherigen Erfahrungen darauf hin, dass die befürchteten negativen Folgen ausgeblieben sind. Stattdessen zeichnet sich ein Bild ab, das von einer

Weiterlesen »
Erste Lizenz fuer Cannabisanbau in Rheinlandpfalz - Vorbild fuer Thueringen

Grünes Licht für Rheinland-Pfalz – Hoffnung für Thüringen?

Ein Meilenstein für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland Die Nachricht aus Rheinland-Pfalz hat in der deutschen Cannabis-Szene für Aufsehen gesorgt: Der erste Cannabisverein des Bundeslandes darf nun legal Cannabis anbauen. Ein wichtiger Schritt, der nicht nur für die Mitglieder des Vereins, sondern für alle Cannabis-Aktivisten in Deutschland von großer Bedeutung ist.

Weiterlesen »