Die Weihnachtszeit ist da, die Lichterketten blinken, Glühwein duftet und die ersten Weihnachtsmärkte öffnen ihre Pforten. Für viele ist das eine besinnliche Zeit, um mit Familie und Freunden zu feiern. Doch wie verhält es sich in Deutschland mit dem Konsum von Cannabis während dieser besinnlichen Tage?
Cannabis legalisiert – aber mit Einschränkungen
Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Doch nicht überall darf gekifft werden. Besonders in der Öffentlichkeit gelten klare Regeln.
- Zu Hause am gemütlichsten: Der private Konsum von Cannabis ist in Deutschland erlaubt, solange die gesetzlich festgelegten Mengen nicht überschritten werden.
- Weihnachtsmärkte: Tabuzone: Auf Weihnachtsmärkten ist der Konsum von Cannabis strengstens verboten. Ebenso wenig darf in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, gekifft werden.
- Fußgängerzonen: Tageszeit beachten: In Fußgängerzonen ist der Konsum von Cannabis in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr nicht erlaubt.
Cannabis und Weihnachtsmärkte in Thüringen
Auch in Thüringen gelten die bundesweiten Regeln. Wer also auf einem Weihnachtsmarkt in Erfurt, Weimar oder Jena einen Joint rauchen möchte, muss sich auf Konsequenzen einstellen. Die Polizei wird bei Verstößen einschreiten.
Weihnachtsmärkte in Thüringen
- Bachadvent Arnstadt (29.11. – 01.12.2024)
- Weihnachtsmarkt Arnstadt (5.12. – 8.12.2024)
- Weihnachtsmarkt Ilmenau (12.12. – 15.12.2024)
- Weihnachtsmarkt Erfurt (26.11. – 22.12.2024)
- Weihnachtsmarkt Weimar (26.11. – 5.01.25)
- Weihnachtsmarkt Jena (28.11. 22.12.2024)
- Weihnachtsmarkt Gotha (18.11. – 30.12.2024)
- Schillers Weihnacht Rudolstadt (27.11. – 31.12.2024)
- Chrisamelmart Suhl (27.11. – 23.12.2024)
Was bedeutet die Legalisierung für die Weihnachtszeit?
Die Legalisierung von Cannabis hat zweifellos Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Doch gerade in der Weihnachtszeit, einer Zeit der Besinnung und des Zusammenkommens, sollte der Konsum von Cannabis verantwortungsvoll erfolgen.
Tipps für einen entspannten Weihnachtsgenuss:
- Informiere dich: Mach dich mit den aktuellen Gesetzen vertraut, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Respektiere andere: Kiffe nicht in der Öffentlichkeit, besonders nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen.
- Genieße die Feiertage: Nutze die Weihnachtszeit, um Zeit mit deinen Lieben zu verbringen und die schönen Seiten des Lebens zu genießen.
- Das Gesetz ist eindeutig: Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten. Weihnachtsmärkte sind oft von Familien besucht, sodass der Konsum hier in der Regel nicht erlaubt ist.
- Mischkonsum: Drogen beeinflussen unser Nervensystem und weisen in Kombination veränderte Wirkweisen auf. Der gemischte Konsum mehrerer Drogen birgt daher Gefahren derer man sich bewusst sein muss.
Cannabis und Alkohol: Eine gefährliche Mischung
Die Kombination von Cannabis und Alkohol kann zu einer Verstärkung der jeweiligen Wirkungen führen. Dies kann sich negativ auf deine Wahrnehmung, deine motorischen Fähigkeiten und dein Urteilsvermögen auswirken. Besonders in der Vorweihnachtszeit, wenn viele Menschen zu festlichen Anlässen aus Gewohnheit Alkohol konsumieren, ist Vorsicht geboten.
Warum ist die Kombination gefährlich?
- Verstärkte Wirkung: Beide Substanzen wirken auf das zentrale Nervensystem und können sich gegenseitig verstärken.
- Erhöhtes Unfallrisiko: Die Kombination kann zu einer starken Beeinträchtigung deiner motorischen Fähigkeiten führen und das Unfallrisiko erhöhen.
- Psychische Auswirkungen: Sowohl Cannabis als auch Alkohol können psychische Auswirkungen haben. In Kombination können diese verstärkt auftreten.
Hinweis: Bevor du Cannabis in der Öffentlichkeit konsumierst, solltest du dich immer über die aktuellen Gesetze und Vorschriften informieren. Die Rechtslage kann sich ändern und es gibt regionale Unterschiede. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte konsultiere im Zweifel einen Rechtsanwalt.